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Fristverlängerung für Grundsteuererklärung

 - Frist für Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert -

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert.

Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden:

https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24893

Pressemitteilung Nr. 312

München, 13.10.2022

FÜRACKER: MEHR ZEIT FÜR DIE GRUNDSTEUERERKLÄRUNG!

Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert // Wichtige Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Steuerberater

„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich.

Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.).

„Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne!“, so Füracker.

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