Prüfung und Rechnungswesen

 

Jahresabschlussprüfung

Wir führen gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (Einzel- und Konzernabschlüsse) auf Basis der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen effizient und zeitnah unter Einsatz von EDV-Prüfungs-Tools durch. Dies gilt sowohl für Abschlüsse nach HGB als auch nach IAS und US-GAAP. Ferner führen wir "limited reviews" nebst Reporting für Unternehmen ausländischer Konzerne in Deutschland durch.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die EGSZ Treuhand GmbH, ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Die Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer ersetzt mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) zum 17. Juni 2016 die vorherige Teilnahmebescheinigung am System zur Qualitätskontrolle.

 

Sonderprüfungen

Unsere Prüfungstätigkeit erstreckt sich auch auf handelsrechtliche, aktienrechtliche und sonstige Sonderprüfungen. Dies sind insbesondere:

  • Gründungs-, Nachgründungs und Umwandlungsprüfungen (§§ 33, 52 AktG, § 9 ff. UmwG)
  • Prüfung des Abhängigkeitsberichtes (§§ 311 ff. AktG)
  • Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258 ff. AktG)
  • Sonderprüfungen nach §§ 142 ff. AktG
  • Unterschlagungsprüfungen, Datenanalysen
  • Prüfung nach § 16 MaBV
  • Geschäftsführungsprüfungen
  • DSD-Prüfungen
 

Erstellung von Jahresabschlüssen

Sowohl auf Basis der von uns geführten als auch anhand der von unseren Mandanten selbst geführten Finanzbuchhaltung entwickeln wir aus den Konten den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Anpassungen nach IAS oder US-GAAP bzw. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden von uns berücksichtigt. Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausübung bilanzpolitischer Spielräume bzw. Wahlrechte entsprechend deren spezifischen Zielsetzungen (z.B. Steuerminimierung, Außendarstellung, Ausschüttungspolitik).

 

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Unternehmen, bei denen der Aufbau eines eigenen Rechnungswesens nicht effizient ist, bieten wir die Möglichkeit, die Finanzbuchhaltung durch uns führen zu lassen. Neben der vollständigen Belegerfassung können im Rahmen eines arbeitsteiligen Einsatzes auch Teilbereiche (Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Kasse, Bank) durch unsere Mandanten selbst durchgeführt werden. Mittels bereitgestellter Software können die erfassten Daten an uns zur Überprüfung und Nachbearbeitung übermittelt werden. Neben der Erfüllung steuerlicher und handelsrechtlicher Aufzeichnungs- und Deklarationspflichten (Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen) stellen wir durch geeignete Auswertungen (Summen- und Saldenliste, standardmäßige und individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen) einen zeitnahen Informationsfluss sicher.

Auf Wunsch kann die Finanzbuchhaltung durch eine individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt werden.

Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir neben der mitarbeiterbezogenen Führung der Lohnkonten und der Erfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten den automatischen Zahlungsverkehr über Datenträgeraustausch. Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung, wie z.B. Nettolohnvereinbarungen, Abfindungsregelungen oder die Berücksichtigung tariflicher Sonderregelungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, bei Incentive-Regelungen, bei Modellen der betrieblichen Altersvorsorge sowie bei Modellen zur Reduzierung von Lohn- und Lohnnebenkosten.

 

Controlling

Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau eines effizienten Berichtswesens. Auf Basis einer Analyse der Unternehmensabläufe und der benötigten Informationen zur Unternehmenssteuerung entwickeln wir ein auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten angepasstes Management-Informationssystem. Neben dem Aufbau der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung umfasst unser Dienstleistungsangebot auch die Erarbeitung von individuellen statistischen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Unternehmenssteuerung und die Umsetzung interner Kontrollsysteme.

 

Finanzierungs- und Investitionsplanung

Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen unter ständig wechselnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entscheidungsfindung durch die Entwicklung und Bewertung möglicher Alternativen unter verschiedenen Szenarien.

Hierbei werden die Ergebnisse der Planrechnungen einer Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die zukünftigen Rahmenbedingungen unterzogen.