Rechtsberatung

 

Arbeitsrecht

Im Bereich Arbeitsrecht beraten wir Sie im Individual- wie im kollektiven Arbeitsrecht, sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite. Unsere Beratung erfolgt entsprechend unserer Sozietätsgrundsätze auch hier fachübergreifend in den Bereichen des Arbeits- und des Sozialrechts sowie der Steuerberatung. Sie umfasst nicht nur die Gestaltungsberatung, sondern auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. die Abwehr Ihnen oder Ihrem Unternehmen gegenüber geltend gemachter Ansprüche.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Dienstleistungen im Fokus und dort unter Arbeitsrecht.

 

Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Fragen der Gründung, der Umwandlung, der Kooperation sowie der Auflösung von Gesellschaften und setzen die Entscheidungen juristisch um. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Entwicklung und Implementierung der günstigsten in Betracht kommenden Unternehmensstruktur einschließlich der Gestaltung entsprechender Gesellschaftsverträge.

Unsere Stärke liegt gerade hier in der engen Verzahnung der wirtschaftsrechtlichen mit der steuerrechtlichen Kompetenz, da gesellschaftsrechtliche Entscheidungen immer auch steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen und nur der gemeinsame Einsatz von Gesellschaftsrechtlern und Steuerberatern zu optimalen Lösungen führt.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen im Einzelnen:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen für Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung von GmbH und AG, oHG und KG bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Joint Ventures
  • Beratung in Fragen des Stiftungs- sowie des Vereinsrechtes
  • Begleitung von Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
  • Begleitung von Familiengesellschaften einschließlich Vertretung in bzw. Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • Beratung von Organen (Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichträte und Beiräten) bei gesellschaftsrechtlich relevanten Fragen zur Haftungsvermeidung
  • Vertretung von Gesellschaften und Organen (Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichträte und Beiräten) in Haftungsfällen
  • Gestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen
  • Unterstützung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Beratung im Zusammenhang mit Fragen der Unternehmensnachfolge
 

Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht

Unser Team berät Sie in den Bereichen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechtes, den beiden praktisch wichtigsten Bereichen des Vertriebsrechtes. Hier unterstützen wir bei der vorbereitenden Planung und Umsetzung von Vertriebssystemen, bei der Änderung von bestehenden Gestaltungen bis hin zur - oft streitigen Auseinandersetzung - im Rahmen der Vertragsbeendigung, beispielsweise im Rahmen der Berechnung von Handelsvertreterausgleichansprüchen.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen im Einzelnen:

  • Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Vertragshändlerverträgen
  • Beratung bei der Änderung bestehender Vertriebssysteme
  • Klärung bei streitigen Aspekten der räumlichen oder zeitlichen Abgrenzung (Gebietsschutz)
  • Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Handelsvertreterausgleich gemäß § 89 b HGB
 

Immobilienwirtschaftsrecht

Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich auf alle Kern- und Randgebiete des Immobilienwirtschaftsrechts. Hierzu zählen unter anderem die Beratung und Betreuung der Mandanten bei Immobilientransaktionen, bei Projektentwicklungen sowie im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Dabei beraten wir fachübergreifend in den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Dienstleistungen im Fokus und dort unter Immobilienwirtschaft.

Immobilientransaktionen

Wir haben langjährige Expertise sowohl im Bereich der Errichtung von Einkaufszentren, Einzelhandels- und sonstigen Gewerbebetrieben und großen Wohnungsbauvorhaben als auch bei deren Verwertung nach Abschluss der Projektentwicklung. Dabei beraten wir umfassend: wir führen die Due Diligence Prüfungen durch, entwerfen und verhandeln die Vertragswerke und begleiten die Strukturierung von komplexen Finanzierungsfragen ebenso wie die Abwicklung der Transaktion. Durch die Zusammenarbeit mit den Experten des Gesellschafts- und Steuerrechts unserer Sozietät stellen wir hierbei sicher, dass auch sehr komplexe und arbeitsintensive Transaktionen schnell und erfolgreich durchgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf grunderwerbsteuerliche und umsatzsteuerliche Optimierungspotentiale.

Immobilientransaktionen gestalten wir für Verkäufer und Käufer steueroptimiert als "Asset Deal" oder als "Share Deal". Deren steuerliche Strukturierung ist Teil unserer immobilienrechtlichen Kernkompetenz. In Vertragsverhandlungen kommt uns die langjährige Erfahrung im Umgang mit Projektentwicklern und institutionellen Investoren zugute. Durch die enge Kooperation mit ortsansässigen Notaren können wir zudem sicherstellen, dass die Kaufverträge zeitnah abgeschlossen und abgewickelt werden und dabei die strengen formellen Anforderungen des Grundbuchrechts beachtet werden.

Projektentwicklung

Wir begleiten die Projektentwicklungen unserer Mandanten von der Akquisition und Planung über die Errichtung der Gebäude bis zu deren Verwertung und Veräußerung. Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Gestaltung sämtlicher im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt stehender Verträge, die finanzielle Gestaltung des Projektes, die Begleitung im Rahmen der Verwirklichung der Projekte, sowie die Durchführung von Gerichts- und Schiedsverfahren.

Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung der wirtschaftlichen Verwertung oder Verwaltung von Immobilien, insbesondere in Form von Gewerberaummietverträgen. Dabei beraten wir in allen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien sowie die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Weiterhin setzen wir für Vermieter und Mieter Ansprüche und Rechte durch bzw. wehren diese ab. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in der Sicherung des Konkurrentenschutzes gewerblicher Mieter. Daneben beraten wir unsere Mandanten im Bereich des Maklerrechts. Wir verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung bei gerichtlichen Streitigkeiten und deren Besonderheiten rund um Miet- und Pachtverträge.

 

Nachfolgeberatung

Entsprechend unserer Sozietätsgrundsätze beraten wir auch hier fachübergreifend in den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung. Gerade bei Fragen der Nachfolgeberatung ist die enge Verzahlung erb-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Expertise unerlässlich, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Dienstleistungen im Fokus und dort unter Unternehmensnachfolge.

 

Prozessführung und Schiedsverfahren

Im Rahmen unserer Beratung legen wir großen Wert darauf, kostspielige und zeitaufwendige Prozesse im Vorfeld durch Gestaltung und Vermittlung zu vermeiden. Eine streitige Auseinandersetzung sollte aber nicht um jeden Preis verhindert werden. In Fällen, in denen dies wirtschaftlich sinnvoll oder rechtlich geboten ist, setzen wir selbstverständlich auch die Interessen der von uns vertretenen Unternehmen und Unternehmer bei der Anspruchsdurchsetzung vor ordentlichen Gerichten wie auch vor Schiedsgerichten durch.

Daneben begleiten wir unsere Mandanten gegebenenfalls auch im Rahmen der Mediation.

Selbstverständlich betreiben wir auch das - auch europäische - Mahnverfahren bzw. führen das Inkasso für Sie durch.

 

Unternehmenskäufe- und -verkäufe

Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Beratung bei Fragen des Bereiches Mergers & Acquisitions (M&A) bei mittelständischen Unternehmen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen unterstützen wir sowohl Unternehmer bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensverkäufen wie auch potentielle Käufern bei der Durchführung von Due Diligence Prüfungen. Im Rahmen der Ausgestaltung und der Durchführung eines Unternehmenskaufes spielen häufig steuerliche Erwägungen eine gravierende Rolle, so dass hier die enge Zusammenarbeit eines interprofessionellen Teams aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zu optimalen Ergebnissen führt. Eine solche enge Zusammenarbeit ist auch bei unserem M & A Team, bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, bei der Vorbereitung und Durchführung von Due Diligences selbstverständlich, denn der Bereich der Unternehmenskäufe tangiert unsere Kernkompetenzen, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht, das Steuerrecht und die betriebswirtschaftliche Unterstützung.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen im Einzelnen:

  • Vorbereitung und Durchführung von sog. Financial Due Diligences sowie von steuerlichen
    und rechtlichen Due Diligence Prüfungen
  • Gestaltung von (steuerlich) optimalen Veräußerungs- bzw. Erwerbsstrukturen
  • Entwurf und Verhandlung von (sowohl Asset- wie auch Share-Deal) Kaufverträgen
  • (Streitige) Durchsetzung von Kaufpreis- oder Garantieansprüchen