Steuerberatung

 

Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen aller Art für natürliche Personen und Unternehmen bedeutet für uns mehr als die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten. Unser Einsatz ist erst dann beendet, wenn das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die Fälle, bei denen neue Steuerrechtsentwicklungen zu Gunsten unserer Mandanten noch Berücksichtigung finden können.

 

Betriebsprüfung und Rechtsbehelfsverfahren

Auch wenn das berühmte Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Dabei können Sie sich auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Bereich der Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen verlassen. Neben unserer fachlichen Kompetenz bieten wir ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl, damit die Interessen unserer Mandanten gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

 

Steuerplanung

Häufig beschränkt sich die Tätigkeit des Beraters darauf, bereits realisierte Sachverhalte abzuhandeln. Es verbleibt dabei i.d.R. nur ein geringer Gestaltungsspielraum. Eine vergangenheitsorientierte Beratung überläßt die steuerlichen Auswirkungen oft dem Zufall. Bei der bestehenden hohen Steuerbelastung und dem komplexen Steuerrechtssystem ist es aber erforderlich, vorausschauend Sachverhalte auch im Hinblick auf deren steuerliche Auswirkung zu planen. Lediglich eine rechtzeitige Steuerplanung ermöglicht es, die Position unserer Mandanten zu optimieren. Zukunftsorientierte Steuerplanung ist für uns daher ein wichtiger Bestandteil der Steuerberatung. Der laufende Informationsaustausch mit unseren Mandanten schon in der Phase der Entscheidungsfindung ermöglicht es, frühzeitig gestaltend bei Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

 

Beratung in internationalen Steuerfragen

Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft erfordert einen kompetenten Ansprechpartner für internationale Steuerfragen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Direktinvestitionen, Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie Mitarbeiterentsendungen bieten wir zusammen mit unseren ausländischen Partnern eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung, die individuell auf unsere Mandanten zugeschnitten ist.

 

Umsatzsteuer, Verbrauchs- und Verkehrssteuern

Im Jahr 2022 belief sich das Umsatzsteueraufkommen in Deutschland auf ca. 198 Mrd. €. Damit betrug der Anteil der Umsatzsteuer am gesamten Steueraufkommen von Bund und Ländern ca. 36%. Zusammen mit der Lohnsteuer ist die Umsatzsteuer die aufkommensstärkste Einnahmequelle der öffentlichen Hand.

Dies weckt natürlich die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung. In 2011 wurden nur als Folge von Umsatzsteuer-sonderprüfungen ca. 2 Mrd. € veranlagt. 1.937 USt - Sonderprüfer haben dieses Mehrergebnis mit über 93.000 durchgeführten USt - Sonderprüfungen erzielt. Bei diesen Angaben sind die Mehrergebnisses aus den regulären Außenprüfungen der Finanzverwaltung nicht einmal enthalten.

Es ist also wichtig, die umsatzsteuerlichen Fallstricke zu erkennen und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden. Durch die permanenten Rechtsänderungen wird dies immer schwieriger. Laufend tragen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und die Gerichte durch eine Vielzahl von Änderungen und Einzelfallregelungen dazu bei, dass der Umgang mit der Umsatzsteuer auch in Zukunft nachhaltig erschwert wird.

Um für die Umsatzsteuer gerüstet zu sein, ist es wichtig, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Dazu müssen alle unternehmerischen Sachverhalte ermittelt und auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz geprüft werden. Ferner sind auch die formalen Anforderungen zu beachten, damit auf der Rechnungsausgangs- wie auch von der Rechnungseingangsseite die umsatzsteuerlichen Erfordernisse beachtet werden.

EGSZ ist seit Jahren auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts beratend tätig. Wir bieten Ihnen dabei u.a. folgende Dienstleistungen an:

  • VAT Compliance:

    Wir erstellen für Ihr Unternehmen die umsatzsteuerlichen Deklarationspflichten. Dabei kümmern wir uns um die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, die Zusammenfassenden Meldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärungen und überprüfen, ob sämtliche Dokumentationspflichten zutreffend erfüllt sind.
  • Umsatzsteuer Review:

    Wir analysieren Ihr Unternehmen im Hinblick auf umsatzsteuerlich relevante Sachverhalte. Dabei werden die unternehmenstypischen Transaktionen auf der Eingangs- und auf der Ausgangsseite analysiert und umsatzsteuerlich gewürdigt. Anschließend überprüfen wir die buchhalterische Abbildung der Transaktionen. Ergänzend wird untersucht, ob die Ein- und Ausgangsrechnungen sowie die Dokumentation der steuerfreien grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen vollständig sind.
  • Einzelfallwürdigung:

    Häufig ist es nicht möglich, komplexe oder vermeintlich überschaubare Sachverhalte auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu untersuchen. Wir analysieren diese Sachverhalte und werden auf Grundlage der aktuellen Rechtslage Gutachten zur Lösung der Problemlage erstellen.
  • Betriebsprüfungen / Umsatzsteuernachschau:

    Die Ermittlungshandlungen der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den steuerlichen Außenprüfungen beziehen zunehmend auch umsatzsteuerliche Sachverhalte mit ein. Wie eingangs ausgeführt, erreicht das Steueraufkommen in Folge dieser Feststellungen erhebliche Dimensionen. Die zielgerichtete Begleitung von Außenprüfungen hilft dabei oft, mit dem Prüfer durch geeignete Verhandlungen ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Ferner ist es wichtig, bereits während der Prüfung zu erkennen, ob Möglichkeiten bestehen, die drohenden Umsatzsteuermehrbelastungen durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.

 

Expatriates

Expatriates
  • Optimierung Ihrer steuerlichen
    und sozialversicherungsrechtlichen Position
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Reduzierung laufender Lohnsteuerabzüge (Antrag auf LSt-Ermässigung)
  • Beantragung von Kindergeld
  • Wahrnehmung Ihrer arbeitsrechtlichen Belange

Bitte fordern Sie unseren kostenfreien EGSZ Einkommensteuer-Check an. Sie müssen nur einen kurzen Fragebogen mit Angaben zu Ihren familiären Verhältnissen, Einkommen und möglichen Steuerabzügen ausfüllen. Mit Hilfe unseres EGSZ Einkommensteuer-Checks (gilt natürlich auch für deutsche Arbeitnehmer) geben wir Ihnen eine individuelle Einschätzung möglicher Steuererstattungen.

Wenn Sie danach unsere Dienste in Anspruch nehmen, machen wir Ihnen sehr gerne ein persönliches Angebot.

Gerade Expatriates nehmen auch gerne unsere Servicepakete zum Festpreis in Anspruch:

  • Expat Tax Single Service
    (Erstellung der Steuererklärung und Überprüfung des Steuerbescheides)
  • Expat Tax All inclusive
    (Erstellung der Steuererklärung, Überprüfung des Steuerbescheides und Bearbeitung sämtlicher Anfragen nebst außergerichtlicher Rechtsbehelfe für ein Steuerjahr)

Fordern Sie Ihren EGSZ Einkommensteuer-Check unter  expatriate@egsz.de an oder  laden Sie ihn hier herunter.


Sie möchten gerne weitere Informationen? Bitte kontaktieren Sie uns direkt:

Björn Christian Gerow

 Dipl.-Kfm. Björn Christian Gerow

Steuerberater, Fachberater IStR
 +49 211 17257-15
 b.c.gerow@egsz.de