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Aktuelle News

Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1. Januar 2020 

- BMF veröffentlicht Einführungsschreiben vom 9. Oktober 2020 -

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EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 zur Erfassung von Arbeitszeiten von Arbeitnehmern

In einem vielbeachteten Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern komplett erfasst werden müssen. Die Erfassung nur von Überstunden reicht nach Auffassung des EuGH nicht aus. Vielmehr seien Arbeitgeber in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett zu erfassen. Danach müssen alle EU-Staaten "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwies der EuGH nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.

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Bewirtungsaufwendungen in Deutschland

Betrieblich veranlasste Bewirtungen finden häufig in Restaurants, Gaststätten und Hotels statt. Betrieblich veranlasste Bewirtungen können aber auch an anderen Orten vorliegen, zum Beispiel im Büro oder bei Messen.

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