Gesellschafterstreit

Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern werden oft mit besonderer Härte geführt, da Gesellschafter - jedenfalls in personalistisch geprägten Strukturen - oft lange Zeit sehr eng miteinander gearbeitet haben und somit wirtschaftlich und emotional sehr stark engagiert sind. Nicht selten führen daher Streitigkeiten unter Gesellschaftern von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG), GmbH & Co. KG oder nicht börsennotierten Aktiengesellschaften (AG) aufgrund dieser Härte - ohne sachgerechte Begleitung - zu erheblichen Schäden für das Unternehmen bis hin zu dessen Existenzbedrohung oder Insolvenz.

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Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern in allen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern stehenden Fragestellungen. Hierbei sind wir als Mediator, als Schiedsrichter, als Kläger- oder Beklagtenvertreter in ordentlichen Gerichts- wie auch in Schiedsgerichts- und einstweiligen Verfügungsverfahren tätig.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht regelmäßig im Rahmen unseres interdisziplinären Beratungsansatzes zunächst die Suche nach einem wirtschaftlich sachgerechten Ausgleich bzw. einer Lösung der Differenzen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Hierbei werden gerade auch die steuerlichen Konsequenzen einer Auseinandersetzung in den Lösungsansatz einbezogen, die ohne sachgerechte Beratung häufig übersehen werden. Wenn dies nicht zu zielführenden Ergebnissen führt, kommt je nach Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen das ordentliche oder das Schiedsgerichtsverfahren zum Tragen.

Insbesondere beraten oder vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen

  • des Ausscheidens von Gesellschaftern aus der Gesellschaft durch ordentliche Kündigung oder durch Kündigung aus wichtigem Grund,
  • der Vorbereitung von oder der Verteidigung gegen ein Ausschluss- oder Zwangseinziehungsverfahren von Gesellschaftern aus wichtigem Grund durch Gesellschafterbeschluss oder Ausschlussklage,
  • der Klärung von Fragen der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie Unterstützung bei Abberufung oder Amtsniederlegung von Geschäftsführern und
  • der Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen und Gesellschafterversammlungen.

Bereits in der Vergangenheit haben wir auch die Trennung von Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen durch Maßnahmen des Umwandlungsrechtes (beispielsweise der Spaltung) oder durch Änderungen der Rechtsform (beispielsweise der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine AG) mit der Folge des Entfallens oder der wesentlichen Entschärfung der Streitigkeiten erfolgreich begleitet.

Teilweise ist es aber auch schon zielführend, eine sachgerechte Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. Beispielsweise kann die Etablierung eines Beirates mit beratender Funktion oder sogar mit Entscheidungskompetenz bei einzelnen Themen zur Entschärfung oder Lösung der Streitigkeiten führen. Ebenfalls kann die Vereinbarung einer Geschäftsführungsordnung oder eines Geschäftsverteilungsplanes zu eindeutiger Abgrenzung zwischen den Beteiligten und damit zur Streitvermeidung führen.

Wenn Sie Fragen haben oder ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen, stellen wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor.


Ihr Ansprechpartner im Bereich Gesellschafterstreit:


Hendrik Zeiss

 Hendrik Zeiss

Rechtsanwalt, Steuerberater
 +49 211 17257-67
 h.zeiss@egsz.de