Unternehmensnachfolge

Der Aufbau von unternehmerischen und/oder privatem Vermögen steht häufig im Mittelpunkt der individuellen wirtschaftlichen Betätigung. Meist werden Überlegungen zur Nachfolge dabei nicht berücksichtigt. Die privat und/oder unternehmerische Nachfolgeplanung ist jedoch ein Aspekt, der in jeder Lebensphase von erheblicher Bedeutung ist. Die Vermögensnachfolge kann planvoll durch Verkauf oder vorweggenommene Erbfolge herbeigeführt werden oder ungeplant durch Tod oder sonstige einschneidende Ereignisse eintreten.

Unternehmensnachfolge

Sowohl die geplante als auch die ungeplante Vermögensnachfolge sollten frühzeitig durchdacht werden. Wird ein Verkauf angestrebt, so kann dieser Prozess i.d.R. mit ausreichend Vorlaufzeit eingeleitet und vorbereitet werden. Die Möglichkeiten der Ausgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge sind vielen nicht oder nur unzureichend bekannt. Dabei eröffnet die vorweggenommene Erbfolge viele Chancen und Gestaltungsvarianten, um die nachfolgende Generation steueroptimal mit Vermögen auszustatten oder etwa an ein vorhandenes Unternehmen heranzuführen.

Anders sieht es bei der ungeplanten Nachfolge aus. Verstirbt etwa der Vermögensinhaber, so kann dies erhebliche unerwünschten Folgen für den Fortbestand des Vermögens haben. Sind minderjährige Kinder vorhanden, so kann der überlebende Ehegatte möglicherweise Entscheidungen künftig nur in Zusammenhang mit einem gerichtlich bestellten, familienfremden Ergänzungspfleger oder Vormund treffen. In der unmittelbaren oder mittelbaren Erbfolge tauchen möglicherweise Personen auf, die an sich als Erbe unerwünscht sind (etwa der geschiedene Ehegatte). Außerdem kann der Erblasser nicht unbedingt davon ausgehen, dass seine Erben eine einvernehmliche Regelung erzielen können. Dies kann dann zur Folge haben, dass Vermögenswerte weit unter Marktpreis versteigert werden müssen, Unternehmen handlungsunfähig oder sogar insolvent werden. Viele dieser Probleme können gelöst werden, wenn im Vorfeld geeignete Verfügungen und Willenserklärungen getroffen wurden.

Die rechtzeitige Regelung der Nachfolge ist daher ein wichtiger Baustein der Lebensplanung. Sie sollte deshalb so zeitig erfolgen, dass eine sorgfältige Analyse der Zielsetzungen - sowohl vom Vermögensinhaber als auch vom auserkorenen Nachfolger - durchgeführt und die Gestaltung der Nachfolge hieran ausgerichtet werden kann.

Die Planung der Vermögensnachfolge für Privatpersonen wie für Unternehmer ist nie eine ausschließliche Frage des Zivil- oder des Steuerrechts. Vielmehr sind die beiden Rechtsgebiete in dieser Frage erheblich eng verzahnt. Ohne eine abgestimmte Kenntnis und Würdigung aller erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekte sowie eine Würdigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge der Vermögensnachfolge kann eine zielführende Lösung dieses Problembereichs nicht erreicht werden.

Aufgrund unserer ganzheitlichen Betrachtungsweise von Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und unserer Spezialisierung sowohl auf den steuerlichen als auch den rechtlichen Aspekt der Nachfolgegestaltung können wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Regelung finden, die sowohl Ihren Wünschen entspricht als auch die steuerlichen Gestaltungsspielräume in Ihrem Sinne nutzt.

Als Spezialist auf diesem Gebiet steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Hendrik Zeiss zur Verfügung. Herr Zeiss kann auf langjährige Erfahrung in dem Bereich Unternehmensnachfolge zurückgreifen und ist u.a. Co-Autoren des 2007 im Cornelsen Verlag erschienen Ratgebers "Unternehmensnachfolge“.



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Hendrik Zeiss

 Hendrik Zeiss

Rechtsanwalt, Steuerberater
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