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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

BMF-Schreiben vom 17. März 2022 veröffentlicht

Viele Menschen und auch Unternehmen engagieren sich in vielfältiger Weise für die Geschäfigten. Neben umfangreicehn Sach- und Geldspenden werden beispielsweise Wohnungen, Sporthallen, Büros und auch Ferienwohnungen als Notunterkünfte zur Verfügung gestellt.

Die Finanzverwaltung möchte diese Aktivitäten durch steuerliche Erleichterungen unterstützen und hat am 17. März 2022 die als Anlage beigefügte Verwaltungsanweisung hinsichtlich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Diese gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

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