Gesundheitswesen, Beratung

Laufende Beratung

Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau eines für die ärztlichen Belange aussagefähigen Rechnungswesens. Dies betrifft im Rahmen der monatlichen Finanzbuchhaltung insbesondere

  • die steuerlichen Ergebnisrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG),
  • die Cash-Flow-Rechnung (Liquiditätsrechnung),
  • Jahresabschlüsse,
  • Zwischen- und Sonderbilanzen (soweit gewünscht bzw. betriebswirtschaftlich notwendig),
  • die Kostenrechnung zur Abgrenzung unterschiedlicher Standorte oder Praxisteile,
  • das Forderungsmanagement (inkl. Mahnwesen) im Bereich der Privatabrechnungen, sowie
  • die Fakturaübernahme aus Ihrem Abrechnungsprogramm.

Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Personalmanagement in Form

  • der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • der arbeitsrechtlichen Beratung
    sowie
  • der Personalverwaltung.

Ausgehend von Ihrer individuellen Situation erstreckt sich unsere Beratung sowohl auf den betrieblichen Bereich, insbesondere

  • Steuerplanung,
  • Steuerdeklaration,
  • Beurteilung von steuerlichen Sonderfragen in Bezug auf die ärztliche Berufsausübung, insbesondere
    • umsatzsteuerliche Fragestellungen
    • gewerbesteuerliche Fragestellungen
  • Investitionen,
  • Finanzierungen und
  • Kostenmanagement,

als auch auf den privaten Bereich, insbesondere

  • Vermögensplanung,
  • Liquiditätsplanung,
  • Vorsorgeplanung
    sowie
  • Erbfolgeplanung Mehr...

Die Unterstützung beim Abrechnungsmanagement umfasst die Bereiche

  • EBM,
  • Regelleistungsvolumina,
  • IGeL und
  • Verträge über integrierte Versorgung (§ 140a SGB V) und sonstige Direktverträge (§§ 73a-c SGB V)

Auch die rechtliche Beratung kommt bei uns nicht zur kurz:

  • Gesellschaftsverträge,
  • Kooperationsverträge unter Ärzten,
  • Kooperationsverträge mit Krankenhäusern,
  • MVZ-Lösungen,
  • Einbringungsverträge,
  • Anteils- und Unternehmenskaufverträge,
  • Verhandlungen mit den (Zahn)Ärztekammern*,
  • Verhandlungen mit den zuständigen kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (inkl. Zulassungs- und Berufungsausschüsse)*,
  • Beurteilung von Fragen zur Musterberufsordnung (MBO) bzw. zur Berufsordnung der einzelnen Kammerbezirke*.

* Diese Leistungen werden in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern erbracht.

Anamnese und Befunderhebung

Auch eine (zahn)ärztliche Praxis ist ein wirtschaftliches Unternehmen, das nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt sein will. Um Ihnen einen schnellen Überblick über Ihre betriebswirtschaftliche Situation zu geben, haben wir eine Auswertung erarbeitet, die Ihnen übersichtlich die folgenden Fragen, bezogen auf den Auswertungsmonat und das gesamte Jahr, beantwortet:

  • Wie hoch sind die Praxiseinnahmen und aus welchen Bereichen kommen diese Umsätze?
  • Wie hoch sind die Kosten und wie gliedern sich diese auf?
  • Welches Ergebnis ergibt sich im laufenden Jahr, im Vergleich zum Vorjahr und im Branchenvergleich?
  • Wie hoch ist der Buchwert des Anlagevermögen, der Barmittelbestand, die Darlehnsverbindlichkeiten?
  • Wie und warum hat sich die Liquidität verändert?

Auf Basis dieser Auswertungen werden wir Ihre betriebswirtschaftliche Situation analysieren und regelmäßig mit Ihnen besprechen. Soweit notwendig werden wir mit Ihnen entsprechende Strategien erarbeiten und deren Umsetzung begleiten.

Kooperationen

Die Kooperation von (Zahn)Ärzten gleicher oder unterschiedlicher Facharztgruppen sowie zwischen Ärzten und Krankenhäusern stellt in den nächsten Jahren die eigentliche Herausforderung für den Berufsstand dar. Im Vorfeld einer möglichen Kooperation unterstützen wir Sie durch sachkundige Information und ggf. durch Moderation von Gesprächen mit Berufskollegen.

Ziel ist, neben den ärztlichen und betriebswirtschaftlichen Themen, die auf die konkrete Situation bezogene Auswahl der optimale Rechtsform und Struktur. Zu nennen sind hier u.a.

  • Praxisgemeinschaften
  • Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften)
  • Ärztegesellschaften
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Kooperationen nach § 23b-d MBO
  • Ärztliche Anstellungsverhältnisse (§ 95 Abs. 9 SGB V)
  • Kooperationen mit Krankenhäusern, z.B. im Zusammenhang mit kliniknahen Ärztehäusern, bei ambulanten Operationen (§ 115b SGB V) oder bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V)

Die beim Übergang von einer Rechtsform zu einer anderen bestehenden steuerlichen Sonderfragen werden für Sie optimal berücksichtigt. Anschließend unterstützen wir Sie natürlich auch durch rechtliche Beratung bei der Gründung, insbesondere bei der Gestaltung von

  • Gesellschaftsverträgen,
  • Einbringungsverträgen und
  • Anteils- und Unternehmenskaufverträgen.

Kooperationen sind als statutorische unternehmerische Entscheidungen regelmäßig nicht auf kurze Zeit angelegt. Sollten Kooperationen dennoch einmal scheitern, unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Auseinandersetzung.

Die steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung von Kooperation konzentriert sich insbesondere auf

  • die Herstellung der steuerlich optimalen Struktur,
  • die Beachtung umwandlungssteuerlicher Vorschriften in der Gründungsphase,
  • die Beachtung umwandlungssteuerlicher Vorschriften bei Gesellschafterwechsel,
  • die Steuerminimierung, insbesondere in der Anfangsphase sowie
  • die Vermeidung von steuerlichen Risiken, insbesondere in den Bereichen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Weiterhin unterstützen wir Sie auch bei der Wahl der Finanzierung bzw. Refinanzierung von Praxiskäufen oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen.

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