Auswirkungen der Corona-Krise auf die Verpflichtung zur Mietzahlung im Gewerbemietrecht (Stand: 4. Februar 2022)
Vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie wurden zahlreichen Mieter von Ladenlokalen durch den „Lockdown“ zur Schließung ihrer Ladengeschäfte gezwungen. Die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und Unternehmer waren verheerend und oftmals existenzbedrohend. Die Schließungen wurden von den Gesundheitsbehörden mit dem Ziel angeordnet, die Sozialkontakte zu reduzieren und hierdurch die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Hierbei stellte sich auch die Frage, ob der Mieter in diesen Fällen zur Mietminderung berechtigt war oder eine Vertragsanpassung insbesondere bezüglich der Höhe der Miete fordern konnte. Diese Rechtsfrage hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr mit Urteil vom 12. Januar 2022 (XII ZR 8/21) entschieden. Hiernach ist der Mieter über die Rechtsgrundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB grundsätzlich für den Zeitraum der behördlichen Schließungsanordnung zur Reduzierung der Miete berechtigt. Wie weit der Mieter die Miete reduzieren kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hierbei sind insbesondere die konkreten Verdienstausfälle des Mieters für das streitgegenständliche Mietobjekt und seine während dieser Zeit anderweitig erzielten oder erzielbaren Einkünfte zu berücksichtigen, aber auch die Regelungen im konkreten Mietvertrag zu berücksichtigen. Mehr
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