Neben der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt und den Beitragsnachweisen an die Krankenkassen sind eine Vielzahl weiterer Meldungen, Bescheinigungen und Anträge im Rahmen Ihrer Lohnbuchführung anzufertigen.
Beispielsweise gilt bei Entgeltersatzleistungen eine elektronische Meldepflicht. Die elektronische Übermittlung ist nach § 23c Abs. 2 SGB IV gesetzlich vorgeschrieben. Sie als Arbeitgeber müssen die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.
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