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Verlängerung des Zuschussprogramms für Wohneigentum in NRW

Das Land NRW hat den Förderungszeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert. Auch im Jahr 2023 erhalten natürliche Personen für ab dem 1. Januar 2022 erworbenes, selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 10.000 Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Zuschussprogramm Wohneigentum im Jahr 2022 insgesamt 400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, wovon die NRW.Bank bisher circa 71 Mio. Euro bewilligt hat. Die Förderung kann jede natürliche Person in Anspruch nehmen, die selbstgenutztes Wohneigentum nach dem 1. Januar 2022 erworben hat. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwei Prozent der grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufsumme, jedoch maximal 10.000 Euro.

Auch im Jahr 2023 erhalten natürliche Personen den Zuschuss, solange die 400 Mio. Euro noch nicht voll ausgeschöpft sind.

Die Zuschüsse sind online auf der Website der NRW.Bank zu beantragen.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und zur Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartner:

StB Dipl. Kfm. LLM. Ralf Kuhlmann
Partner
Tel.: 0211-1725731
r.kuhlmann@egsz.de

Frederik Bones
Associate
0211-1725730
f.bones@egsz.de

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