Aktuelle News aus dem Bereich E-Commerce

Geoblocking-Verordnung vereinfacht Onlineshopping innerhalb der EU  

Seit dem 3. Dezember 2018 ist die sogenannte Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Sie verbietet Online-Händlern, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohn- oder Firmensitzes zu diskriminieren und vereinfacht so das grenzüberschreitende Online-Shopping.

 

Der Einkauf im Internet wird für viele Kunden einfacher. War es in der Vergangenheit bei großen Versandhändlern beispielsweise Praxis, die Kunden jeweils auf die nationale Internetseite weiterzuleiten ist dies zukünftig nicht mehr zulässig. Wer also die spanische Seite eines Onlineshops aus Deutschland aufrufen will, darf nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung auf die nationale Seite weitergeleitet werden. 

Ebenfalls soll die Verordnung den Zugang zu Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU erleichtern. Das bedeutet, dass einem deutschen Kunden, der etwa in Frankreich etwas bestellt, obwohl der französische Händler nicht nach Deutschland liefert, die Möglichkeit gegeben werden muss, den Transport selber zu organisieren oder die Ware abzuholen. Liefert der französische Händler in ein anderes EU-Land (z.B. Belgien) muss dem deutschen Kunden die Chance gegeben werden, die Ware dort abzuholen. Wie solche Bestellprozesse in der Praxis ablaufen werden muss die Zeit zeigen.

Ebenfalls regelt die neue Verordnung, dass allen Kunden innerhalb der EU die gleichen Geschäftsbedingungen gewährt werden müssen. Dies bedeutet, dass allen Kunden beispielsweise die gleichen Zahlungsmöglichkeiten offen stehen müssen. Lässt der italienische Onlineshop also die Zahlung per Rechnung zu darf für Kunden in Dänemark nichts anderes gelten.

Insgesamt sind die Neuregelungen aus Kundensicht zu begrüßen, da sie einen barrierefreien europäischen Binnenmarkt stärken und weiter zur Vereinheitlichung beitragen.

Für die Betreiber von Onlineshops stellt die Verordnung jedoch auch eine Herausforderung dar. War es in der Vergangenheit für kleine Shops durchaus üblich, sich auf nationale Märkte zu beschränken, dürfte dies nunmehr nicht mehr zulässig sein. Dies kann insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel, der gewisse Volumen übersteigt, auch zu umsatzsteuerrechtlichen Problemen führen. Gerne beraten wir Sie deshalb sowohl zu den rechtlichen als auch den steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung.

Ansprechpartner:
Dennis Marl
Rechtsanwalt
Telefon: +49-211-17257-67
E-Mail: d.marl@egsz.de

 Zur Übersicht