Aktuelle News aus dem Bereich E-Commerce

Abmahnpraxis im E-Commerce

Bereits seit Jahren ist das Internet für viele Händler einer der wichtigsten Vertriebskanäle. Dies liegt nicht zuletzt am geänderten Konsumverhalten der Verbraucher, die ihre Einkäufe lieber bequem per Mausklick von zu Hause aus erledigen als sich in ihrer Freizeit in die zumeist überfüllten Innenstädte zu begeben.

Auch die Möglichkeit, im Internet geschlossene Verträge binnen 14 Tagen problemlos widerrufen zu können macht den Einkauf im Internet für viele risikolos und attraktiv.

Neben der Möglichkeit, einen eigenen Online-Shop zu betreiben bietet es sich insbesondere für kleinere Händler an, ihre Waren auf Plattformen wie eBay oder Amazon Marketplace anzubieten. Leider bringt die neue Form des Vertriebs auch Schattenseiten mit sich: So haben sich viele Anwälte darauf spezialisiert, Onlinehändler wegen formeller Fehler auf ihrer Website oder unklaren Angebotsbeschreibungen kostenpflichtig abzumahnen. Auch Konkurrenten schrecken nicht davor zurück, Mitbewerber abzumahnen. Hierbei gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass nicht immer der Schutz des lauteren Wettbewerb im Zentrum der Interessen. Vielmehr geht es um die Schaffung eines lukrativen, neuen Geschäftszweiges neben der eigentlichen Betätigung als Händler.

Hierbei haben die Abmahner meist leichtes Spiel. Die Vielzahl der einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen macht es selbst für erfahrene Onlinehändler schwierig, ihren Onlineauftritt rechtsfehlerfrei zu gestalten. Zu den vielfältigen Pflichten eines Onlinehändlers gehört es etwa, den Bestellvorgang transparent zu gestalten. Auch muss er die Datensicherheit der an ihn übermittelten Kundendaten mittels SSL-Verschlüsselung gewährleisten. Zu den fehleranfälligsten Bereichen zählen insbesondere die Gestaltung der Shop-AGB sowie die zwingende Belehrung über das Widerrufsrecht. Viele Onlineshop Betreiber verlassen sich bei diesen äußerst haftungsträchtigen Fragen auf Mustertexte aus dem Internet, die oftmals veraltet und fehlerhaft sind oder nicht auf ihre individuellen Belange zugeschnitten sind. Dies hat zum einen zur Folge, dass einzelne AGB oftmals unwirksam sind, zum anderen drohen empfindliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Nochmals verschärft hat sich die Situation mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie am 13. Juni 2014, welches für Onlinehändler quasi über Nacht neue Regeln für den täglichen Umgang mit Kunden aufgestellt hat. Die Folge war eine Abmahnwelle, die für viele Betreiber mit erheblichen Kosten verbunden war.

Zwar hat das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung vom 15.09.2015 (OLG Hamm 4 U 105/15) versucht, dem Abmahnwahn Einhalt zu gebieten, indem es entschieden hat, dass eine vorwiegend der Kostenentstehung dienende Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlich ist, jedoch besteht für die Betreiber eines Onlineshops weiter die Gefahr, Adressat einer solchen zu werden.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass sich die rechtlichen Anforderungen in diesem Bereich einem steten Wandel unterliegen. Nur wer konsequent Gesetzesänderungen und relevante Gerichtsentscheidungen verfolgt kann sicher sein, allen aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. So sind mit dem Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes 2 am 24. Oktober 2015 neue Anforderungen speziell auch für Onlinehändler entstanden, die elektronische Klein- und Großgeräte vertreiben.

Gerne beraten wir Sie zu allen relevanten Fragestellungen rund um das Thema E-Commerce. Wir unterstützen Sie bei der maßgeschneiderten Gestaltung ihrer AGB und Widerrufsbelehrung, klären Sie über alle wichtigen Informationspflichten auf und informieren Sie rechtzeitig über aktuelle Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung, damit Sie von der gängigen Abmahnpraxis verschont bleiben.

Ansprechpartner:

Egon Schmitz Steuerberater

Telefon: +49-211-17257-27

e.schmitz@egsz.de 

Dennis Marl Rechtsanwalt

+49-211-17257-25

d.marl@egsz.de 

 Zur Übersicht