Aktuelles EGSZ Corona Update

Corona-Überbrückungshilfen für die Monate September bis Dezember 2020 bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

- Antragfrist 31. Dezember 2020 -

Mit der Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate September bis Dezember 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Damit schließt das neue Programm zeitlich an die früheren Soforthilfeprogramme der Bundesregierung (März bis August 2020) an. Das BMWi hat hierzu das als Anlage beigefügte Informationsblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Der Antrag kann nicht vom Unternehmen bzw. Solo-Selbstständigen selbst gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen und natürlich auch bei der Beantragung.

 

Björn Christian Gerow

Steuerberater

b.c.gerow@egsz.de

 

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