Aktuelles EGSZ Corona Update

KfW-Sonderkredite

- Änderungen ab 9. November 2020 -

Im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.

1. Die von der KfW bereitgestellten Sonderkreditangebote können bis zum 30.06.2021 (bisher: 31.12.2020) beantragt werden.

2. Der KfW-Schnellkredit mit 100%iger Haftungsfreistellung durch die KfW steht ab sofort auch Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden zur Verfügung (Maximalbetrag 300.000 €).

3. KfW-Schnellkredite (auch bereits bestehende) können nun auch in Teilbeträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückgezahlt werden (bisher nur vollständige Rückzahlung möglich).

Hinweise:

Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019:

  • maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern
  • maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und
  • maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.

Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Quelle:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-06-kfw-sonderprogramm.html?cms_pk_kwd=06.11.2020_KfW-Sonderprogramm+wird+verl%C3%A4ngert+und+erweitert+KfW-Schnellkredit+nun+auch+f%C3%BCr+Kleinstunternehmen&cms_pk_campaign=Newsletter-06.11.2020

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Björn Christian Gerow

Steuerberater

Fachberater IStR

b.c.gerow@egsz.de

 

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