Aktuelles EGSZ Corona Update

Corona-Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August 2020 bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

- Antragfristen auf 30. September 2020 verlängert -

Mit der Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Damit schließt das neue Programm zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung (März bis Mai 2020) an. Das BMWi hat hierzu das als Anlage beigefügte Informationsblatt veröffentlicht.

Bereits ab dem 13. Juli 2020 können registrierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für berechtigte Unternehmen die Anträge stellen. Eine Antragstellung durch die Unternehmen selbst ist nicht möglich.

Die Antragsfristen enden am 30. September 2020 (ursprünglich 31. August 2020). Allerdings ist das Programmvolumen auf EUR 25 Mrd. begrenzt. Von daher empfehlen wir eine kurzfristige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, falls dies bei Ihnen in Frage kommen könnte.

Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen und natürlich auch bei der Beantragung.

 

Björn Christian Gerow

Steuerberater

b.c.gerow@egsz.de

 

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