Aktuelles EGSZ Corona Update

2. Coronahilfe-Steuergesetz

- Stand 30. Juni 2020 -

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt.

  • Vom 1. Juli bis Jahresende wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal EUR 5 Mio. bzw. bei Zusammenveranlagung auf EUR 10 Mio. erhöht. Zudem wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z. B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.
  • Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit dem Faktor 2,5 in den Steuerjahren 2020 und 2021.
  • Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
  • Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags.
  • Erhöhung des Freibetrages für die existierenden Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer von EUR 100.000 Euro auf EUR 200.000.
  • Gewährung eines einmaligen Kinderbonus von EUR 300 pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind. Dieser Bonus wird allerdings mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Zudem wird er nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von derzeit EUR 1.908 auf EUR 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
  • Anhebung des Fördersatzes der steuerlichen Forschungszulage rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu EUR 4 Mio. pro Unternehmen.
  • Neuregelung der Kfz-Steuer.

Das BMF hat zwischenzeitlich zum Thema Anwendung der reduzierten Umsatzsteuersätze und Abgrenzungsfragen das als Anlage beigefügte Schreiben vom 30. Juni 2020 "Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (III C 2 - S 7030) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

                                            
Björn Christian Gerow       
Steuerberater      
Fachberater IStR

b.c.gerow@egsz.de

 

 

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