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Bundesregierung beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Die Bundesregierung hat sich in der Nacht zum 23. April 2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt, um die Folgen der Corona-Krise für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzumildern.

Demnach soll je nach Bezugsdauer bis zu 80 Prozent des pauschalierten Nettolohnausfalls ausgeglichen werden, bei Haushalten mit Kindern bis zu 87 Prozent. Bislang hatte das Kurzarbeitergeld 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnausfalls betragen.

Das Kurzarbeitergeld soll zukünftig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) des pauschalierten Nettolohnausfalls erhöht werden. Die Erhöhung gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.

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