Aktuelles EGSZ Corona Update

Sonderleistungen an Beschäftigte von bis zu EUR 1.500 bleiben steuer- und SV-frei

Update: Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Oktober 2020 ein neues Schreiben veröffentlicht

Das beigefügte BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2020 (IV C 5 - S 2342/20/10012 :003) ersetzt das erste BMF-Schreiben vom 9. April 2020.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von EUR 1.500 nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren:

  • Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und
  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. 

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügtem BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2020.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Björn Christian Gerow

Steuerberater

Fachberater IStR

b.c.gerow@egsz.de

 

 

 

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