Aktuelles EGSZ Corona Update

Datenschutz in Zeiten von Corona (Stand 19. März 2020)

Das neuartige Coronavirus löst ein Spannungsverhältnis zwischen den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und dem Informationsbedürfnis von Arbeitgebern aus.

Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 hat viele Unternehmen vor eine große Herausforderung gestellt. Die Verschärfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch im Bereich Beschäftigtendatenschutz, stellt in Zeiten, in denen seitens der Arbeitgeber ein erhöhter Informationsbedarf besteht, eine nicht unbeachtliche Hemmschwelle dar. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zum Teil drakonischen Sanktionen, die die DSGVO bei Verstößen vorsieht. Gleichzeitig haben Arbeitgeber aber auch eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Beschäftigten, die hierzu in einem Spannungsverhältnis stehen. Darf man flächendeckende Befragungen nach einer Erkrankung an Corona durchführen um die Mitarbeiter zu schützen? Ist, wie zum Teil im nichteuropäischen Ausland praktiziert, das systematische und regelmäßige Messen von Fieber bei den Mitarbeitern zulässig? Was ist mit Telefonlisten zur Organisation von Home‑Office Lösungen sowie dem Einsatz privater Smartphones und Notebooks in diesem Zusammenhang?

Viele der Maßnahmen, die jetzt für ein effektives Krisenmanagement wünschenswert und erforderlich wären stehen im direkten Widerspruch zur DSGVO. Deshalb müssen Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Maßnahmen zulässig sind und was hierbei ggf. zur Vermeidung von Bußgeldern ggf. zu beachten ist. Da die aktuelle Situation sowohl für die Aufsichtsbehörden als auch die Rechtsprechung eine völlig neue ist, gibt es hierzu noch keine allgemeingültigen Vorgaben. Es muss daher in jedem Einzelfall individuell abgewogen werden, was zulässig ist und was nicht.

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