Aktuelles EGSZ Corona Update

Auswirkung des Coronavirus auf M&A Transaktionen – Relevanz der MAC Klausel? (Stand 19. März 2020)

Die durch die Pandemie ausgelöste allgemeine Unsicherheit erfordert auch Maßnahmen bei der Erstellung von Unternehmenskaufverträgen.

Die wirtschaftlichen (Langzeit-) Folgen des Coronavirus lassen sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Dies hat Auswirkungen auf aktuelle oder anstehende M&A Transaktionen, da die Entwicklung der Zielgesellschaft auch bei sorgfältiger Prüfung im Rahmen einer Due‑Diligence nur eine Prognose auf Grundlage vergangener Zahlen ist. Der Käufer trägt somit das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Situation der Zielgesellschaft in der aktuellen Lage zwischen Signing und Closing erheblich verschlechtert und somit ein krasses Missverhältnis zum vereinbarten Kaufpreis entsteht.

Dem kann man zum Teil durch die Vereinbarung sog. MAC-Klauseln (Material Adverse Change) entgegnen. Solche Klauseln sind im deutschsprachigen Rechtsraum aktuell nicht weit verbreitet und teilweise unbekannt, bieten angesichts der vorherrschenden Unsicherheit jedoch Chancen sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Im Kern besagen solche Klauseln, dass dem Käufer im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Ertragslage der Zielgesellschaft ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird (ggf. gegen Vereinbarung einer sog. „Break Free“ Entschädigung) oder eine nachträgliche Anpassung des Kaufpreises erfolgt. Damit solche Klauseln funktionieren und keine zusätzlichen Konflikte auslösen empfiehlt es sich dringend, die Merkmale einer „wesentlichen Verschlechterung“ vertraglich genau zu definieren und betragsmäßig Schwellenwerte zu bestimmen.

Aus Sicht von Verkäufern ist aktuell zudem besonders darauf zu achten, ob die regelmäßig vereinbarte Verpflichtung, den Geschäftsbetrieb in der Zeit zwischen Signing und Closing im normalen Geschäftsgang fortzuführen derzeit umsetzbar ist. Um hier Haftungsrisiken zu vermeiden sollte dieser Punkt genau geprüft werden und ggf. situationsbedingte Vorbehalte im Kaufvertrag vereinbart werden.

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