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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 8. Juli 2021 / 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - Vollverzinsung -

Mit dem am 18. August 2021 veröffentlichtem Beschluss vom 8. Juli 2021 (s. Anlage) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

  • Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar.
  • Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar.
  • Aufgrund des einheitlichen Regelungskonzepts des Gesetzgebers beschränkt sich die Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO nicht nur auf Nachzahlungszinsen, sondern umfasst ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Björn Christian Gerow

Steuerberater

Fachberater IStR

0211-17257-0

b.c.gerow@egsz.de

 

 

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